Die wahren Chancen hinter der Idee, die Abwesenheit von etwas eh nie Vermutetem zu bewerben, wurden aber bisher offenbar nicht genutzt. Innovative Produkt- und Marketingentwickler, wann wacht Ihr auf?
Wann darf ich lesen:
Schweineschmalz zuckerfrei!Wann darf ich lesen:
Oder
0,0% Alkohol!
Oder auch
garantiert
ohne Glassplitter.
Es ist höchste Zeit.
Nutzt die Chancen!
Aber schreibt ja nicht
Die gibt's schon.
4 Kommentare:
"kinder-schokolade" enthält aber wirklich, glaube ich zumindest irgendwo gelesen zu haben, nicht ein einziges Kind.
Dafür enthielt die MilchSCHNITTE (um auf das "Milch - 0,0% Alkohol" zu kommen) vor nicht allzulanger Zeit durchaus Alkohol.
Alternativ zu den genauen Angaben über die totale Abwesenheit von bestimmten Inhaltsstoffen wäre ich für die total unbestimmte Angabe von nachgewiesen anwesenden Inhaltsstoffen, ohne Mengenangabe. Kann eh keiner nachvollziehen.
Bommerlunder - mit richtig viel Alkohol.
Coca-Cola - jetzt neu: Zucker ohne Ende.
Und auch Koffein.
Schweineschmalz - vom Schwein.
Und noch mit Schmalz.
Auch.
Könnt' ich mit leben.
ist allerdings wettbewerbsrechtlich verboten, da man nicht mit irreführenden angaben werben darf. das geht nach §6 uwg. vielleicht klagt einfach keiner dagegen, trotzdem ist es verboten :).
da bei den kunden die irreführende erwartung geweckt wird, etwas zu erhalten was nicht besonders ist (z.b. auch werbung mit "wir geben 2 jahre gewährleistung auf alles") und alle mitbewerber (gibts ausser katjes nochwas?) das gleiche auch anbieten.
ist freitag abend, bitte entschuldigt den chaotischen satzbau ;-)
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