Titelschutzanzeige

Nicht, dass ich Lust hätte, so ein Buch zu machen. Aber hey, es ist ein Konzept, und vielleicht finet sich einer, der beispielsweise ein Buch über Dildo-Design schreiben möchte. Im Taschen-Verlag vielleicht?
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich hiermit Titelschutz in Anspruch für Druckerzeugnisse (und überhaupt und soweiso für alle denkbaren flankierenden Maßnahmen und Medien) in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Kombinationen:

PHORM PHALLUS PHUNCTION
Das war’s auch schon. Danke.

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